Gerichts- und Privatgutachten

von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen

Gerichtsgutachten

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, kurz Gerichtssachverständige, sind Personen, welche aufgrund der überdurchschnittlich hohen Fachkunde, dem Gericht auf ihrem Fachgebiet streiterhebliche Erfahrungsätze in Form von Gutachten zur Verfügung stellen. Er hat den ihm erteilten Auftrag unter seiner persönlichen Verantwortung auszuführen. 

 

Wir gewährleisten bei unserer Arbeit stets Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und unternehmen in jedem Stadium unserer Gutachterarbeit alles, um den Fortgang des gerichtlichen (staatsanwaltschaftlichen, verwaltungsbehördlichen) und privaten Verfahrens möglichst zu beschleunigen.

 

Privatgutachten

Ein Privatgutachten kann vielseitige Einsatzbereiche vorweisen. So steht es in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen jeder Partei zu, ein Privatgutachten einzuholen. Es können Sachverhalte beurkundet werden, Erfolgsaussichten geprüft und ein Verfahren vorbereitet werden. Ein Privatgutachten bietet eine Entscheidungshilfe für komplexe Sachverhalte oder aber auch eine Gegenkontrolle des Gerichtssachverständigen im gerichtlichen Verfahren. 

Ing. Stefan Wohlfart

allgemein beeideter und
gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

für folgende Fachgebiete:

39.15 Zimmererarbeiten
72.01 Hochbau und Architektur
73.35 Holzbau
94.10 gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)
94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
94.70 Nutzwertfeststellung, Parifizierung

Anschrift

Zentrale:
Eduard-Bodem-Gasse 5
A-6020 Innsbruck

Zweigstelle:
Münchnerstraße 15
A-6130 Schwaz

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